Sicherheitsschuhe

Schuhzurichtungen und Einlagen in Sicherheitsschuhen – DGUV Regel 112-191 (früher BGR 191) Fußschutz. Es dürfen nur noch baumustergeprüfte Systeme eingesetzt werden!

sicherheitsschuhe

Bei Sicherheitsschuhen handelt es sich um „persönliche Schutzausrüstung“. Schutzausrüstungen werden vom Gesetzgeber wie „technische Geräte“ behandelt. Diese benötigen grundsätzlich eine Baumusterprüfung. Die Berufsgenossenschaften achten (insbesondere bei Unfällen) peinlich genau auf die Einhaltung dieser Vorschrift.

Durch die seit Januar 2007 gültige DGUV Regel 112-191 dürfen nun nur noch Systeme eingesetzt werden, die von einer zertifizierten Stelle baumustergeprüft wurden. Wir bieten folgende Systeme an:

Schuhzurichtungen an Sicherheitsschuhen
Die Firmen ELTEN, Engelbert Strauss, Künzli, Lowa, Mascot, Orthotech, Sievi und Stihl bieten verschiedene Sicherheitsschuhe an, die nach der Schuhzurichtung nach strengen Vorgaben immer noch baumustergeprüft sind, d.h. Sie können Ihren Sicherheitsschuh bei uns ändern lassen.
Zulässig sind Schuherhöhungen bis 3 cm, Innen- und Außenranderhöhungen und Abrollhilfen.

Welche Schuhe hierfür zugelassen sind, erfahren Sie aktuell unter www.elten.com unter dem Punkt “Ortho – DGUV 112-191 im Produktkatalog” bzw. für alle Schuhhersteller HIER bei unserem Partner Mander-Malms.

Einlagen in Sicherheitsschuhen und Feuerwehrstiefeln
Einlagen dürfen in Sicherheitsschuhen nur getragen werden, wenn diese vom Schuhhersteller freigegeben werden. Ansonsten besteht auch hier die Gefahr, dass der Schuh nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht, insbesondere die Antistatik ist mit Einlagen meistens nicht mehr gewährleistet.

Da leider für jeden Sicherheitsschuhhersteller unterschiedliche Einlagensysteme freigegeben sind, die aus orthopädischer Sicht auch nicht alle unsere Zustimmung finden, haben wir uns hier auf ein sehr gutes Einlagensystem von unserem Partner Mander-Malms spezialisiert, welches für viele Modelle folgender Hersteller freigegeben ist:

  • ELTEN
  • Engelbert Strauss,
  • Lowa
  • Mascot
  • Sievi
  • Jori
  • Siga
  • Giasco
  • Meindl
  • Künzli
  • Format
  • Elysee

Welche Schuhe hierfür zugelassen sind, erfahren Sie aktuell unter www.elten.com unter dem Punkt “Ortho – DGUV 112-191 im Produktkatalog” bzw. für alle Schuhhersteller HIER bei unserem Partner Mander-Malms.

Logo Mander Malms freigestellt

Ein weiteres von uns angebotenes Einlagensystem ist für die Schuhe folgende Hersteller zertifiziert:

  • Atlas
  • Otter
  • Haix
  • HKS
  • Steitz Secura
  • MTS
  • Honeywell.

Wir beraten Sie gerne vor Ort. Die Veränderung der Schuhe oder Einlagen werden, je nach Zuständigkeit, von verschiedenen Kostenträgern (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, BG) bezahlt. 

Bei uns bekommen Sie auch alle nötigen Antragsformulare für den Kostenträger.

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